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Testat-Datenbank

Gültig

Dieses Testat ist gültig bis zum 28. August 2027.

GEPRÜFTER AUFTRAGSVERARBEITER (GAV-S)

Durchführung eines Datenschutzaudits für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von Betrieb, Entwicklung und Wartung von Software durch einen Auftragsverarbeiter

Hiermit wird bescheinigt, dass keine Bedenken bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von Betrieb, Entwicklung und Wartung von Software durch unten genannten Auftragsverarbeiter bestehen.

Das durchgeführte Datenschutzaudit dient dem Nachweis der angemessenen und wirksamen Umsetzung allgemeiner Datenschutzanforderungen sowie getroffener technischer und organisatorischer Maßnahmen (Art. 32 DS-GVO) des Auftragsverarbeiters (Art. 28 DS-GVO).

Software:

aconso HR Software mit den Produkten: Digitale Personalakte, Zeugnisgenerator, Dokumentenerzeugung, Dokumenten-Upload und Dokumentenbox für Mitarbeiter

https://www.aconso.com

Geprüfter Auftragsverarbeiter:

aconso AG

Theresienhöhe 28

80339 München

vertreten durch: Dr. Martin Grentzer, Olaf Harms, Ulrich Jänicke, Thomas Schäfer

Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, das nachstehende Gütesiegel gemäß den festgelegten Regeln zu nutzen:
Gütesiegel zum Testat GAV-16K62570 (2025)
Testat Nr.:

GAV-16K62570

Testatdatum:

29. August 2025

Gültig bis:

Das Testat ist gültig bis 28. August 2027 sofern keine signifikanten Änderungen an den technischen und organisatorischen Maßnahmen durchgeführt wurden oder ein zugrundeliegendes Zertifikat (z.B. ISO/IEC 27001) ungültig wird.

Inhalt der Überprüfung:
  • Teil A – Allgemeine Anforderungen an den Auftragsverarbeiter
  • Teil B – Anforderungen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung.
  • Teil C – Spezifische Anforderungen an Softwarebetrieb, -entwicklung, -wartung.

Die einzelnen Prüfkriterien können dem audatis Cert Auditsstandard GAV-S entnommen werden.

Prüfhistorie

PrüfungDatumGültig bis
Erstprüfung29. August 202528. August 2027

Hinweise zu diesem Testat

Die durchgeführte Überprüfung basiert auf dem aktuellen Stand der Technik und berücksichtigen u.a. die Anforderungen der EU Datenschutz-Grundverordnung.

Ein Datenschutzaudit ist jeweils nur eine Bestandsaufnahme zum Zeitpunkt der Überprüfung. Daher sind unsere Testate max. 2 Jahre nach Überprüfung gültig und müssen dann erneut beantragt werden. Die Gültigkeit erlischt weiterhin, sobald Änderungen an den zugrundeliegenden technischen und organisatorischen Maßnahmen durchgeführt werden, welche sich auf den Anwendungsbereich auswirken können.

Aus diesem Grund schließt die audatis Cert GmbH jegliche Haftung aus, welche in Bezug mit der Überprüfung des Auftragsverarbeiters stehen.

Details zur Überprüfung können dem Prüfbericht zu diesem Testst entnommen werden, welches Ihnen der Auftragsverarbeiter zur Verfügung stellen kann.